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Markenformate – Welche Art von Marke passt zu Ihrem Geschäft?

Wenn Sie eine Marke anmelden, haben Sie mehr Optionen als nur einen Namen oder ein Logo. Markenformate bestimmen, was genau geschützt werden soll — Wort, Bild, Klang, Form oder Kombinationen. Die richtige Wahl schützt Kreativität, Wiedererkennung und Marktwert.

Überblick: Die wichtigsten Markenformate

Markenformat Eigenschaften / Schutzbereich
Wortmarke Schutz eines Wortes oder Begriffs – unabhängig von Schrift, Farbe oder Gestaltung.
Bildmarke (Logo) Schutz eines grafischen Zeichens, Symbols oder Designs – unabhängig vom Wortbestandteil.
Wort-/Bildmarke (kombiniert) Kombination aus Wort und Design – schützt sowohl Name als auch Logo.
3D-Marke Schutz räumlicher Formen – z. B. Verpackungen, Flaschenform, dreidimensionale Produkte.
Farbmarke Schutz von Farben oder Farbkombinationen, sofern diese markenrechtliche Unterscheidungskraft besitzen.
Hörmarke / Klangmarke Schutz von Klangfolgen oder Jingles – typisch für Marken mit Soundbranding.
Positionsmarke / Muster- bzw. Mustermarke Schutz für wiederkehrende grafische Muster, besondere Positionierung von Elementen oder strukturierte Oberflächen.

Wann welches Markenformat sinnvoll ist

Wortmarke

Ideal, wenn Sie einen Namen schützen möchten – z. B. für Firmenname, Produktlinie oder Dienstleistung. Besonders dann, wenn das Design flexibel bleiben soll.

Bild- bzw. Wort-/Bildmarke

Wenn Sie ein Logo nutzen, das ein wesentlicher Teil der Marke ist: z. B. bei Bekleidung, Produkten mit Wiedererkennungswert, Verpackungen oder Branding.

3D-Marke

Empfohlen, wenn das Produkt eine spezielle Form hat — z. B. einzigartige Flaschenform, Verpackung, Produktdesign, Möbelstück — und diese Form zur Marke gehört.

Klangmarke

Für Marken, die durch Soundbranding auffallen — z. B. App-Sounds, Jingles, Audio-Logos, Marken mit auditivem Wiedererkennungswert.

Farb- oder Mustermarke

Wenn Farben oder Muster integraler Teil der Markenidentität sind — etwa in Fashion, Interior-Design, Verpackung oder Corporate Design.

Kombination hilft – aber auch mit Vorsicht

Viele Marken entscheiden sich für eine kombinierte Anmeldung (Wort + Bild). Vorteil: Größte Flexibilität und umfassender Schutz.
Nachteil: Höhere Kosten und in manchen Fällen erhöhtes Risiko bei Widersprüchen — vor allem bei rein beschreibenden Wortanteilen oder schwachen Designs.

Beispiele aus der Praxis

  • Luxus-Parfüm: Die charakteristische Flaschenform als 3D-Marke + der Markenname als Wortmarke → maximaler Schutz.
  • Startup-Tech-Marke: schlichtes Logo + Markenname → kombinierte Wort-/Bildmarke für Flexibilität beim Branding.
  • Modemarke: Logo + wiederkehrendes Farbmuster → Kombination aus Bild- und Mustermarke.
  • App-Entwickler: Name + Sound-Jingle (bei Startscreen) → Wortmarke + Klangmarke, um Markenidentität auch auditiv zu sichern.

Ihre Checkliste für die ideale Markenformatwahl

  1. Was soll geschützt werden: Name, Logo, Produktdesign, Verpackung, Klang?
  2. Wie nutzen Sie die Marke: Online, physisch, digital, international?
  3. Möchten Sie Flexibilität (z. B. verschiedene Produkte unter einer Marke)?
  4. Ist die Form / das Design unterscheidungskräftig und schutzfähig?
  5. Welche Kosten und Risiken sind Sie bereit zu tragen?
  6. Soll der Schutz später ausgebaut oder auf andere EU-/Internationale Märkte übertragen werden?

Markenformate entscheiden über Schutz & Strategie

Die Wahl des richtigen Markenformats ist entscheidend – sie bestimmt, was Sie schützen und wie Sie Ihre Marke langfristig nutzen können. Mit der richtigen Entscheidung sichern Sie Ihre Marke umfassend und nachhaltig.

 

Formular zum EU-Markenschutz (Gemeinschaftsmarke) durch Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) in Alicante

Durch eine Markenanmeldung in Europa können Sie Markenschutz für das Gebiet der EU erhalten. Der Markenschutz entsteht zum Zeitpunkt der Markenregistrierung durch das Harmonisierungsamt rückwirkend ab dem Anmeldetag.

Unsere Leistungen

  1. Zunächst prüfen wir Ihre Marke auf grundsätzliche Schutzfähigkeit.
  2. Wir erstellen eigens für Ihre Marke ein professionelles Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis für bis zu drei Klassen. Marken müssen für die Anmeldung beim Markenamt bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet sein.
  3. Abschließend melden wir Ihre Marke beim Markenamt in Ihrem Namen an und erledigen für Sie alle nötigen Korrespondenzen (gilt nicht bei Androhung einer Eintragungszurückweisung). Die Anmeldung erfolgt in bis zu drei Klassen. Sie sind Markeninhaber.
  4. Optional erhalten Sie eine Standardmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für Deutschland, die Europäische Gemeinschaft und internationale Marken mit einer Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen. Dies umfasst die quartalsweise Ermittlung identischer und ähnlicher Marken durch ein Rechercheunternehmen nebst Auswertung durch einen Anwalt. Die Überwachung ist jederzeit kündbar. Näheres regeln unsere AGB.
  5. Sofern Sie uns nach Eintragung weiterhin als Vertreter beim Markenamt wünschen, bieten wir Ihnen für unsere etwaige Folgetätigkeit günstige Konditionen an.

Nachfolgend können Sie eine kurze Anfrage starten, wir unterbreiten Ihnen sodann ein ausführliches Angebot: Formular zum EU-Markenschutz (Gemeinschaftsmarke) durch Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) in Alicante weiterlesen

Markenformen (Wortmarken, Bildmarken, Farbmarken, 3D-Marken, Klangmarken, Riechmarken)

Wortmarken

Beispiel
Wörter „Pelikan“ oder „Nivea“
Personen- oder Firmennamen „Bahlsen“ oder „Dr. Oetker“
Buchstabenkombinationen „AEG“ oder „EDEKA“
Einzelbuchstaben „T“ oder „Ö“
Zahlen, ausgeschrieben oder als Ziffer „Fünfer“ oder „4711“
Buchstaben-Zahlenkombinationen „sparen24“
Wortfolgen (Slogans) „Damit fahr ich gut“ oder
„Das bin ich mir wert“

Bildmarken

Beispiel
Zweidimensionale Bilder und Abbildungen „Stern“

Wort-/Bildmarken

Beispiel
Wort-/Bildkombinationen „Coca Cola“ als ein Wort in einem Kreis

Farben (Farbmarken)

Beispiel
EinzelfarbenEinzelne Farben sind im Regelfall nicht schutzfähig „Orange“ mit bestimmter Abmischung
Farbkombinationen farbige Logos

Dreidimensionale Formen (3D-Marken)

Beispiel
Originelle Formen Parfüm-Flasche von Jean Paul Gaultier
Allgemein übliche, rein technisch bedingte und einfache Formen sind nicht als Marke schutzfähig.

Melodien und Tonfolgen (Klangmarken)

Beispiel
Erkennungsmelodie Das „Tatort“-Intro
Werbemelodie „Waschmaschinen leben länger mit Calgon“

Gerüche (Geruchsmarken)

Beispiel
Kann ein Geruch markenrechtlich ausreichend beschrieben werden, so kann er als Marke eingetragen werden. Parfüm oder Duftstoff