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Markenschutz 2026 – Von den Wurzeln bis zur Zukunft

Als Anna vor zwanzig Jahren ihren ersten Markennamen in einem kleinen Notizblock notierte, ahnte sie nicht, dass Markenschutz einmal so komplex und strategisch werden würde. Heute, 2026, sind Marken nicht nur kreative Ideen, sondern wertvolle wirtschaftliche Vermögenswerte. Wer sie richtig schützt, plant langfristig und digital.

Die Wurzeln: Wie alles begann

Früher war Markenrecht überschaubar. Die Anmeldung einer deutschen Marke war oft ein einmaliger Akt, internationale Marken galten als kompliziert, und EU-Marken waren für die meisten Unternehmen noch ein ferner Gedanke. Namensschutz und Logo-Sicherung waren eher Themen für Großkonzerne – Start-ups mussten sich oft auf Glück verlassen.

Neuerungen 2026 – schneller, digital, strategisch

Heute geht Markenschutz digital und international. Unternehmen sichern ihre Marken über Unionsmarken, IR-Marken und nationale Marken gleichzeitig. KI-gestützte Markenrecherchen erkennen nicht nur identische, sondern auch ähnliche Marken, Logos und Namen. Widersprüche, Abmahnungen und Gerichtsverfahren lassen sich deutlich effizienter bearbeiten. Markenanwälte von Horak Rechtsanwälte begleiten ihre Mandanten strategisch, von der Anmeldung bis zur internationalen Überwachung.

Zukunftsausblick – Markenrecht in Bewegung

Blicken wir nach vorn: Der Schutz von Marken wird zunehmend digital, automatisiert und global. Unternehmen müssen ihre Marken kontinuierlich überwachen, KI-gestützte Analysen einsetzen und ihre Portfolios aktiv managen. Compliance, Nachhaltigkeit und grenzüberschreitender Schutz werden zentrale Themen. Marken werden nicht nur registriert, sondern strategisch gepflegt, bewertet und verteidigt – ein echter Wettbewerbsvorteil.

Markenschutz ist heute kein einmaliger Akt, sondern ein strategisches Handwerk. Wer seine Marken von Anfang an schützt, kontinuierlich überwacht und frühzeitig auf Verletzungen reagiert, legt den Grundstein für langfristigen Erfolg. Von der ersten Idee bis zur internationalen Eintragung: Mit Fachanwälten von Horak Rechtsanwälte an der Seite ist die Marke 2026 bestens abgesichert.

Die Marke „Der Grüne Punkt“ ist nicht mangels Benutzung löschungsreif

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer)

12. Dezember 2019(*)

„Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 15 und 66 – Ernsthafte Benutzung einer Unionskollektivmarke – Marke betreffend ein System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen – Anbringung auf der Verpackung der Waren, für die die Marke eingetragen ist“

In der Rechtssache C‑143/19 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 20. Februar 2019,

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Goldenbaum,

Rechtsmittelführerin,

andere Partei des Verfahrens:

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch D. Hanf als Bevollmächtigten,

Beklagter im ersten Rechtszug,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten E. Regan sowie der Richter I. Jarukaitis, E. Juhász, M. Ilešič (Berichterstatter) und C. Lycourgos,

Generalanwalt: G. Pitruzzella,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,

folgendes

Urteil

1        Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (im Folgenden: DGP) die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 12. September 2018, Der Grüne Punkt/EUIPO – Halston Properties (Darstellung eines Kreises mit zwei Pfeilen) (T‑253/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:909), mit dem das Gericht ihre Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 20. Februar 2017 (Sache R 1357/2015-5) zu einem Verfallsverfahren zwischen der Halston Properties s. r. o. und DGP (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat. Die Marke „Der Grüne Punkt“ ist nicht mangels Benutzung löschungsreif weiterlesen