URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer)
12. Dezember 2019(*)
„Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 15 und 66 – Ernsthafte Benutzung einer Unionskollektivmarke – Marke betreffend ein System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen – Anbringung auf der Verpackung der Waren, für die die Marke eingetragen ist“
In der Rechtssache C‑143/19 P
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 20. Februar 2019,
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Goldenbaum,
Rechtsmittelführerin,
andere Partei des Verfahrens:
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch D. Hanf als Bevollmächtigten,
Beklagter im ersten Rechtszug,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten E. Regan sowie der Richter I. Jarukaitis, E. Juhász, M. Ilešič (Berichterstatter) und C. Lycourgos,
Generalanwalt: G. Pitruzzella,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Urteil
1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (im Folgenden: DGP) die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 12. September 2018, Der Grüne Punkt/EUIPO – Halston Properties (Darstellung eines Kreises mit zwei Pfeilen) (T‑253/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:909), mit dem das Gericht ihre Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 20. Februar 2017 (Sache R 1357/2015-5) zu einem Verfallsverfahren zwischen der Halston Properties s. r. o. und DGP (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat. Die Marke „Der Grüne Punkt“ ist nicht mangels Benutzung löschungsreif weiterlesen