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Markenformate – Welche Art von Marke passt zu Ihrem Geschäft?

Wenn Sie eine Marke anmelden, haben Sie mehr Optionen als nur einen Namen oder ein Logo. Markenformate bestimmen, was genau geschützt werden soll — Wort, Bild, Klang, Form oder Kombinationen. Die richtige Wahl schützt Kreativität, Wiedererkennung und Marktwert.

Überblick: Die wichtigsten Markenformate

Markenformat Eigenschaften / Schutzbereich
Wortmarke Schutz eines Wortes oder Begriffs – unabhängig von Schrift, Farbe oder Gestaltung.
Bildmarke (Logo) Schutz eines grafischen Zeichens, Symbols oder Designs – unabhängig vom Wortbestandteil.
Wort-/Bildmarke (kombiniert) Kombination aus Wort und Design – schützt sowohl Name als auch Logo.
3D-Marke Schutz räumlicher Formen – z. B. Verpackungen, Flaschenform, dreidimensionale Produkte.
Farbmarke Schutz von Farben oder Farbkombinationen, sofern diese markenrechtliche Unterscheidungskraft besitzen.
Hörmarke / Klangmarke Schutz von Klangfolgen oder Jingles – typisch für Marken mit Soundbranding.
Positionsmarke / Muster- bzw. Mustermarke Schutz für wiederkehrende grafische Muster, besondere Positionierung von Elementen oder strukturierte Oberflächen.

Wann welches Markenformat sinnvoll ist

Wortmarke

Ideal, wenn Sie einen Namen schützen möchten – z. B. für Firmenname, Produktlinie oder Dienstleistung. Besonders dann, wenn das Design flexibel bleiben soll.

Bild- bzw. Wort-/Bildmarke

Wenn Sie ein Logo nutzen, das ein wesentlicher Teil der Marke ist: z. B. bei Bekleidung, Produkten mit Wiedererkennungswert, Verpackungen oder Branding.

3D-Marke

Empfohlen, wenn das Produkt eine spezielle Form hat — z. B. einzigartige Flaschenform, Verpackung, Produktdesign, Möbelstück — und diese Form zur Marke gehört.

Klangmarke

Für Marken, die durch Soundbranding auffallen — z. B. App-Sounds, Jingles, Audio-Logos, Marken mit auditivem Wiedererkennungswert.

Farb- oder Mustermarke

Wenn Farben oder Muster integraler Teil der Markenidentität sind — etwa in Fashion, Interior-Design, Verpackung oder Corporate Design.

Kombination hilft – aber auch mit Vorsicht

Viele Marken entscheiden sich für eine kombinierte Anmeldung (Wort + Bild). Vorteil: Größte Flexibilität und umfassender Schutz.
Nachteil: Höhere Kosten und in manchen Fällen erhöhtes Risiko bei Widersprüchen — vor allem bei rein beschreibenden Wortanteilen oder schwachen Designs.

Beispiele aus der Praxis

  • Luxus-Parfüm: Die charakteristische Flaschenform als 3D-Marke + der Markenname als Wortmarke → maximaler Schutz.
  • Startup-Tech-Marke: schlichtes Logo + Markenname → kombinierte Wort-/Bildmarke für Flexibilität beim Branding.
  • Modemarke: Logo + wiederkehrendes Farbmuster → Kombination aus Bild- und Mustermarke.
  • App-Entwickler: Name + Sound-Jingle (bei Startscreen) → Wortmarke + Klangmarke, um Markenidentität auch auditiv zu sichern.

Ihre Checkliste für die ideale Markenformatwahl

  1. Was soll geschützt werden: Name, Logo, Produktdesign, Verpackung, Klang?
  2. Wie nutzen Sie die Marke: Online, physisch, digital, international?
  3. Möchten Sie Flexibilität (z. B. verschiedene Produkte unter einer Marke)?
  4. Ist die Form / das Design unterscheidungskräftig und schutzfähig?
  5. Welche Kosten und Risiken sind Sie bereit zu tragen?
  6. Soll der Schutz später ausgebaut oder auf andere EU-/Internationale Märkte übertragen werden?

Markenformate entscheiden über Schutz & Strategie

Die Wahl des richtigen Markenformats ist entscheidend – sie bestimmt, was Sie schützen und wie Sie Ihre Marke langfristig nutzen können. Mit der richtigen Entscheidung sichern Sie Ihre Marke umfassend und nachhaltig.

 

Bedeutende Entscheidungen zum Markenrecht aus 2024


1. BGH – Urteil vom 23. Januar 2024 – I ZR 205/22

  • Fallname: Extreme Durable
  • Normen: Art. 10 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436, § 14 MarkenG
  • Kernaussage: Der Bundesgerichtshof klärte Fragen zur internationalen Reichweite des Markenschutzes. Es ging um die Frage, ob der Inhaber einer nationalen Marke verbieten kann, dass eine Person im Ausland Waren besitzt, die die Marke verletzen, wenn diese Ware für den Vertrieb im Schutzland bestimmt ist. Der BGH legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung der Richtlinie vor. Diese Entscheidung betrifft die Abgrenzung zwischen dem Territorialitätsprinzip und der internationalen Warenverfolgung.

2. BGH – Urteil vom 22. Februar 2024 – I ZR 217/22

  • Fallname: PIERRE CARDIN
  • Normen: § 19c MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG
  • Kernaussage: Der BGH entschied, dass § 19c MarkenG nicht nur Unterlassungsansprüche, sondern auch Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatzfeststellung umfasst. Der Begriff des „berechtigten Interesses“ in § 19c MarkenG muss unionsrechtskonform ausgelegt werden und unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Dies gibt Markeninhabern weitreichendere Möglichkeiten, ihre Rechte durch Bekanntmachung von Entscheidungen zu wahren.

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