Der Anspruch auf Besichtigung gemäß § 19a Abs. 1 MarkenG umfasst als Minus die Pflicht zur Mitteilung von Eigenschaften (etwa Herstellungsnummern) der Ware (hier durch Amazon) 1. März 2021§ 19a MarkenG, Abmahnung, Auskunftsanspruch, Besichtigungsrecht, Markenverletzung, strafbewehrte UnterlassungserklärungAmazon, Auskunft, Besichtigung, Davidoff, Markenverletzung, Parfümadmin Teilen mit:FacebookTwitterLinkedInE-MailGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...Markenrecht:KNEIPP: Die Feststellung, dass ein Name als Synonym für eine bestimmte Methode benutzt wird und sich zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt hat, unterliegt strengen Anforderungen