Archiv der Kategorie: Markenrecht

Einspruch gegen den Änderungsantrag einer geografischen Herkunftsangabe gegen die positive Entscheidung möglich, wenn die Interessen beeinträchtigt zu werden, nicht äußerst unwahrscheinlich sind

Im Verfahren über Anträge auf nicht geringfügige Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse, die eine geschützte geografische Angabe tragen, kann jede aktuelle oder potenzielle, jedoch nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende wirt-schaftliche Betroffenheit einer natürlichen oder juristischen Person ein „berechtig-tes Interesse“ begründen, das erforderlich ist, um einen Einspruch gegen den Än-derungsantrag oder ein Rechtsmittel gegen die positive Entscheidung über den gestellten Antrag einzulegen, sofern die Gefahr, dass die Interessen einer solchen Person beeinträchtigt werden, nicht äußerst unwahrscheinlich oder hypothetisch ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 15. April 2021 – C-53/20, GRUR 2021, 860 – Hengstenberg).

BGH BESCHLUSS I ZB 78/18 vom 7. Oktober 2021 – Spreewälder Gurken II

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Art. 49 Abs. 3 Unterabsatz 1 und Abs. 4 Unterab-satz 2, Art. 53 Abs. 2 Unterabsatz 1 Einspruch gegen den Änderungsantrag einer geografischen Herkunftsangabe gegen die positive Entscheidung möglich, wenn die Interessen beeinträchtigt zu werden, nicht äußerst unwahrscheinlich sind weiterlesen

KNEIPP: Die Feststellung, dass ein Name als Synonym für eine bestimmte Methode benutzt wird und sich zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt hat, unterliegt strengen Anforderungen

a) Die Feststellung, dass ein Name als Synonym für eine bestimmte Methode benutzt wird und sich zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt hat, unterliegt strengen Anforderungen. So-lange noch ein beteiligter Verkehrskreis an der Bedeutung des Wortes als Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb festhält, kann von ei-ner solchen Entwicklung nicht ausgegangen werden.
b) Wird ein mit einer älteren Marke identisches Zeichen in ein jüngeres Kombinationszeichen aufgenommen, kann die durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Mar-ke bei der Ermittlung der prägenden Bestandteile eines jüngeren Zeichens berücksichtigt werden. Es kann jedoch nicht generell der Schluss gezogen werden, dass ein in ein Ge-samtzeichen aufgenommenes Zeichen dieses stets prägt, wenn es infolge Benutzung über gesteigerte oder zumindest durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügt. Es ist vielmehr das jeweils in Rede stehende Gesamtzeichen in den Blick zu nehmen und im Einzelfall zu prüfen, ob alle anderen Bestandteile dieses Gesamtzeichens weitgehend in den Hintergrund treten (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 – I ZR 85/11, GRUR 2013, 833 Rn. 48 = WRP 2013, 1038 – Culinaria/Villa Culinaria).

BGH BESCHLUSS I ZB 34/17 vom 14.Februar 2019 – KNEIPP

MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 42 Abs. 2
BGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 – I ZB 34/17 – Bundespatentgericht KNEIPP: Die Feststellung, dass ein Name als Synonym für eine bestimmte Methode benutzt wird und sich zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt hat, unterliegt strengen Anforderungen weiterlesen

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u. v. a. m.

Die Marke ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der Markeninhaber mit seiner Marke nahezu beliebig verfahren, also die Marke bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte „vermieten“ (lizenzieren).

FAQ zum Markenschutz sowie allgemein zum Markenrecht

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u. v. a. m.

Die Marke ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der Markeninhaber mit seiner Marke nahezu beliebig verfahren, also die Marke bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte „vermieten“ (lizenzieren).

Wie entsteht eine Marke?

Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Unter bestimmten Umständen kann Markenschutz durch Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich z. B. in dem Zeitpunkt, in dem der Begriff so bekannt ist, dass er „Verkehrsgeltung“ erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.

Was kostet eine Markenregistrierung?

Für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt Gebühren in Höhe von derzeit EUR 300. In dieser Gebühr ist bereits Markenschutz für 10 Jahre enthalten. Zu diesem Betrag kommen vor Markenanmeldung eventuelle Recherchekosten sowie ggf. Anwaltsgebühren hinzu.

Wer gewinnt, wenn zwei Parteien die identischen Begriff auswählen?

Im Allgemeinen besitzt die Partei die „besseren Rechte“, die den Begriff zuerst als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eintragen ließ. Dabei entscheidet der Tag der Anmeldung. Denn mit Markeneintragung hat der Markeninhaber mit Wirkung ab dem Markenanmeldetag bei einer deutschen Marke für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das ausschließliche Recht, diesen Begriff für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen sowie ähnliche zu verwenden. FAQ zum Markenschutz sowie allgemein zum Markenrecht weiterlesen

Markenformen (Wortmarken, Bildmarken, Farbmarken, 3D-Marken, Klangmarken, Riechmarken)

Wortmarken

Beispiel
Wörter „Pelikan“ oder „Nivea“
Personen- oder Firmennamen „Bahlsen“ oder „Dr. Oetker“
Buchstabenkombinationen „AEG“ oder „EDEKA“
Einzelbuchstaben „T“ oder „Ö“
Zahlen, ausgeschrieben oder als Ziffer „Fünfer“ oder „4711“
Buchstaben-Zahlenkombinationen „sparen24“
Wortfolgen (Slogans) „Damit fahr ich gut“ oder
„Das bin ich mir wert“

Bildmarken

Beispiel
Zweidimensionale Bilder und Abbildungen „Stern“

Wort-/Bildmarken

Beispiel
Wort-/Bildkombinationen „Coca Cola“ als ein Wort in einem Kreis

Farben (Farbmarken)

Beispiel
EinzelfarbenEinzelne Farben sind im Regelfall nicht schutzfähig „Orange“ mit bestimmter Abmischung
Farbkombinationen farbige Logos

Dreidimensionale Formen (3D-Marken)

Beispiel
Originelle Formen Parfüm-Flasche von Jean Paul Gaultier
Allgemein übliche, rein technisch bedingte und einfache Formen sind nicht als Marke schutzfähig.

Melodien und Tonfolgen (Klangmarken)

Beispiel
Erkennungsmelodie Das „Tatort“-Intro
Werbemelodie „Waschmaschinen leben länger mit Calgon“

Gerüche (Geruchsmarken)

Beispiel
Kann ein Geruch markenrechtlich ausreichend beschrieben werden, so kann er als Marke eingetragen werden. Parfüm oder Duftstoff