Archiv der Kategorie: Gemeinschaftsmarke

Die Marke „Der Grüne Punkt“ ist nicht mangels Benutzung löschungsreif

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer)

12. Dezember 2019(*)

„Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 15 und 66 – Ernsthafte Benutzung einer Unionskollektivmarke – Marke betreffend ein System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen – Anbringung auf der Verpackung der Waren, für die die Marke eingetragen ist“

In der Rechtssache C‑143/19 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 20. Februar 2019,

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Goldenbaum,

Rechtsmittelführerin,

andere Partei des Verfahrens:

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch D. Hanf als Bevollmächtigten,

Beklagter im ersten Rechtszug,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten E. Regan sowie der Richter I. Jarukaitis, E. Juhász, M. Ilešič (Berichterstatter) und C. Lycourgos,

Generalanwalt: G. Pitruzzella,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,

folgendes

Urteil

1        Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (im Folgenden: DGP) die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 12. September 2018, Der Grüne Punkt/EUIPO – Halston Properties (Darstellung eines Kreises mit zwei Pfeilen) (T‑253/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:909), mit dem das Gericht ihre Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 20. Februar 2017 (Sache R 1357/2015-5) zu einem Verfallsverfahren zwischen der Halston Properties s. r. o. und DGP (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat. Die Marke „Der Grüne Punkt“ ist nicht mangels Benutzung löschungsreif weiterlesen

FAQ zum Markenschutz sowie allgemein zum Markenrecht

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u. v. a. m.

Die Marke ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der Markeninhaber mit seiner Marke nahezu beliebig verfahren, also die Marke bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte „vermieten“ (lizenzieren).

Wie entsteht eine Marke?

Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Unter bestimmten Umständen kann Markenschutz durch Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich z. B. in dem Zeitpunkt, in dem der Begriff so bekannt ist, dass er „Verkehrsgeltung“ erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.

Was kostet eine Markenregistrierung?

Für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt Gebühren in Höhe von derzeit EUR 300. In dieser Gebühr ist bereits Markenschutz für 10 Jahre enthalten. Zu diesem Betrag kommen vor Markenanmeldung eventuelle Recherchekosten sowie ggf. Anwaltsgebühren hinzu.

Wer gewinnt, wenn zwei Parteien die identischen Begriff auswählen?

Im Allgemeinen besitzt die Partei die „besseren Rechte“, die den Begriff zuerst als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eintragen ließ. Dabei entscheidet der Tag der Anmeldung. Denn mit Markeneintragung hat der Markeninhaber mit Wirkung ab dem Markenanmeldetag bei einer deutschen Marke für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das ausschließliche Recht, diesen Begriff für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen sowie ähnliche zu verwenden. FAQ zum Markenschutz sowie allgemein zum Markenrecht weiterlesen

Ausdehnung einer Basismarke nach MMA/PMMA durch internationale Registrierung einer Marke (IR-Markenschutz) bei der WIPO

Durch eine internationale Markenanmeldung können Sie internationalen Markenschutz für das Gebiet der im internationalen Gesuch angegebenen Zielstaaten erhalten. Der IR-Markenschutz entsteht zum Zeitpunkt der IR-Markenregistrierung, wobei gegebenenfalls eine 6-monatige Priorität der nationalen Basisanmeldung in Anspruch genommen werden kann.

Unsere Leistungen

  1. Zunächst prüfen wir Ihre Marke auf grundsätzliche Schutzfähigkeit.
  2. Wir erstellen eigens für Ihre Marke ein professionelles Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis für bis zu drei Klassen. Marken müssen für die Anmeldung beim Markenamt bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet sein. Einmal beanspruchte Waren und Dienstleistungen können später nicht erweitert werden. Daher ist es bei einer internationalen Registrierung (IR-Marke) besonders wichtig, dass das Waren und Dienstleistungsverzeichnis sich internationalisieren lässt.
  3. Anschließend melden wir Ihre Basis-Marke beim nationalen Markenamt sowie darauffolgend Ihre IR-Marke bei der WIPO in Ihrem Namen an (nach MMA/PMMA) und erledigen für Sie alle nötigen Korrespondenzen (gilt nicht bei Androhung einer Eintragungszurückweisung). Die Anmeldung erfolgt in bis zu drei Klassen. Sie sind Markeninhaber.
  4. Optional erhalten Sie eine Standardmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für Deutschland, die Europäische Gemeinschaft und internationale Marken mit einer Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen. Dies umfasst die quartalsweise Ermittlung identischer und ähnlicher Marken durch ein Rechercheunternehmen nebst Auswertung durch einen Anwalt. Die Überwachung ist jederzeit kündbar. Näheres regeln unsere AGB.
  5. Sofern Sie uns nach Eintragung weiterhin als Vertreter beim Markenamt wünschen, bieten wir Ihnen für unsere etwaige Folgetätigkeit günstige Konditionen an.

Nachfolgend können Sie eine kurze Anfrage starten, wir unterbreiten Ihnen sodann ein ausführliches Angebot: Ausdehnung einer Basismarke nach MMA/PMMA durch internationale Registrierung einer Marke (IR-Markenschutz) bei der WIPO weiterlesen

Formular zum EU-Markenschutz (Gemeinschaftsmarke) durch Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) in Alicante

Durch eine Markenanmeldung in Europa können Sie Markenschutz für das Gebiet der EU erhalten. Der Markenschutz entsteht zum Zeitpunkt der Markenregistrierung durch das Harmonisierungsamt rückwirkend ab dem Anmeldetag.

Unsere Leistungen

  1. Zunächst prüfen wir Ihre Marke auf grundsätzliche Schutzfähigkeit.
  2. Wir erstellen eigens für Ihre Marke ein professionelles Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis für bis zu drei Klassen. Marken müssen für die Anmeldung beim Markenamt bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet sein.
  3. Abschließend melden wir Ihre Marke beim Markenamt in Ihrem Namen an und erledigen für Sie alle nötigen Korrespondenzen (gilt nicht bei Androhung einer Eintragungszurückweisung). Die Anmeldung erfolgt in bis zu drei Klassen. Sie sind Markeninhaber.
  4. Optional erhalten Sie eine Standardmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für Deutschland, die Europäische Gemeinschaft und internationale Marken mit einer Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen. Dies umfasst die quartalsweise Ermittlung identischer und ähnlicher Marken durch ein Rechercheunternehmen nebst Auswertung durch einen Anwalt. Die Überwachung ist jederzeit kündbar. Näheres regeln unsere AGB.
  5. Sofern Sie uns nach Eintragung weiterhin als Vertreter beim Markenamt wünschen, bieten wir Ihnen für unsere etwaige Folgetätigkeit günstige Konditionen an.

Nachfolgend können Sie eine kurze Anfrage starten, wir unterbreiten Ihnen sodann ein ausführliches Angebot: Formular zum EU-Markenschutz (Gemeinschaftsmarke) durch Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) in Alicante weiterlesen