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Deutsche Markenanmeldung, EU-Markenschutz oder internationale Registrierung (IR-Marke)?

Eine nationale Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt bietet Schutz für die Bundesrepublik Deutschland. Sie können eine Marke aber auch europaweit als Unionsmarke oder – auf der Grundlage einer Basismarke – international schützen lassen. Jedes dieser Schutzrechtssysteme hat Vor- und Nachteile, die vor dem Hintergrund der Bedürfnisse des Anmelders zu bewerten sind.


Für die Anmeldung einer nationalen Marke sprechen folgende Gründe:

1. Schnelles und einfaches Eintragungsverfahren

Sie können die Eintragung einer deutschen Marke online beantragen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin die Eintragung einer Marke mit einem Papier-Formular beantragen.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Während des Verfahrens sind unsere erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hilfsbereite Ansprechpartner.

2. Geringe Kosten

Eine deutsche Markenanmeldung ist preisgünstig. Die Grundgebühr beträgt 290 Euro bei einer elektronischen Einreichung und 300 Euro bei Einreichung in Papierform. Die eingetragene Marke hat Schutz für 10 Jahre, ohne dass in dieser Zeit weitere Gebühren anfallen. Nach Ablauf von 10 Jahren können Sie die Schutzdauer der Marke gegen Zahlung einer so genannten Verlängerungsgebühr für jeweils weitere 10 Jahre verlängern.

3. Bundesweiter Schutz

Mit der Eintragung hat die Marke bundesweiten Schutz. Durch dieses preisgünstige Formalrecht sind Sie abgesichert und müssen nicht Beweis erbringen, ob und zu welchem Zeitpunkt Markenrechte oder andere Kennzeichenrechte erworben wurden. Der Umfang des Schutzrechts ergibt sich nämlich aus dem Register. Als Markeninhaber können Sie Ihr Recht gegenüber jüngeren, verwechselbar ähnlichen Marken im gesamten Bundesgebiet durchsetzen. Außerdem können Sie gegen eine jüngere Unionsmarke, also eine in der Europäischen Union (EU) geltende Marke, vorgehen, sofern diese mit Ihrer eigenen Marke verwechselbar ähnlich ist.

4. Geringere Störungsanfälligkeit der nationalen Marke

Verglichen mit einer Unionsmarke ist eine deutsche Marke weniger störungsanfällig. Zwar hat eine Unionsmarke im gesamten EU-Gebiet Geltung, allerdings gilt das „Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip“. Besteht in nur einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. Gleiches gilt für das Widerspruchsverfahren. Schon eine verwechselbar ähnliche, ältere Marke in einem der 28 EU-Mitgliedstaaten reicht aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. Derartige mögliche Konflikte mit älteren Marken aus dem gesamten EU-Gebiet sind schwer vorhersehbar und einzuschätzen. Eine Unionsmarke kann daher womöglich eher von Konkurrenten angegriffen werden.

5. Erweiterungsmöglichkeit des Schutzes in anderen Ländern – maßgeschneiderter Markenschutz

Für ein Unternehmen oder einen Geschäftsbetrieb, der vorwiegend in Deutschland tätig ist, ist die Eintragung einer deutschen Marke das passende Format. Eine Unionsmarke bietet zwar Schutz in der gesamten EU, kostet jedoch mehr und ist womöglich eher angreifbar. Für den Fall, dass ein Unternehmen expandieren möchte, gibt es die Möglichkeit, auf der Basis der eingetragenen deutschen Marke einen Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Der Antrag wird beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Auf diese Weise können Sie beispielsweise in Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie der Schweiz, in Ländern des asiatischen Raums oder in den USA kostengünstig Schutz für Ihre Marke erlangen.

Der Vorteil einer deutschen Basismarke mit der Möglichkeit der Schutzerweiterung durch internationale Registrierung liegt darin, dass Sie passgenau den Schutz auf die Länder ausdehnen können, in denen Sie tätig sind oder tätig werden möchten. Wenn Sie beispielsweise nur im deutschsprachigen Raum, das heißt neben Deutschland auch in Österreich und der Schweiz tätig sind, ist es sinnvoll, zusätzlichen Schutz für diese beiden Länder im Wege der internationalen Registrierung zu beantragen. Eine Unionsmarke wäre in diesem Fall weniger passend, weil die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied mit dieser Anmeldung nicht erfasst wäre.

6. Vorteile beim einstweiligen Rechtsschutz durch zügige Eintragung

Wenn Sie sich im einstweiligen Rechtsschutz auf eine registrierte Marke stützen wollen, ist das Eintragungsverfahren der deutschen Marke vorteilhaft. Eine deutsche Marke wird nach Prüfung der Schutzfähigkeit eingetragen. Das Widerspruchsverfahren wird erst nach der Eintragung durchgeführt (so genannter nachgeschalteter Widerspruch).

Bei einer europaweit geltenden Unionsmarke wird die Marke erst eingetragen, wenn das Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde. Dies kann deutlich länger dauern als bei einer deutschen Marke, auch deshalb, weil Inhaber von älteren Marken aus allen 28 EU-Staaten Widerspruch gegen die angemeldete Unionsmarke einlegen können.

Bei einer deutschen Marke ist der Anmelder daher früher in der Lage, Rechte aus seiner Marke geltend zu machen und schlagkräftig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu agieren.


Die Unionsmarke

Die Unionsmarke ermöglicht einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) ist für die Eintragung zuständig.

Die Schutzdauer der Unionsmarke beträgt zunächst zehn Jahre. Sie kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.


Internationale Registrierung

Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine Marke in ein internationales Register eintragen zu lassen.
Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.

FAQ zum Markenschutz sowie allgemein zum Markenrecht

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u. v. a. m.

Die Marke ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der Markeninhaber mit seiner Marke nahezu beliebig verfahren, also die Marke bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte „vermieten“ (lizenzieren).

Wie entsteht eine Marke?

Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Unter bestimmten Umständen kann Markenschutz durch Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich z. B. in dem Zeitpunkt, in dem der Begriff so bekannt ist, dass er „Verkehrsgeltung“ erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.

Was kostet eine Markenregistrierung?

Für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt Gebühren in Höhe von derzeit EUR 300. In dieser Gebühr ist bereits Markenschutz für 10 Jahre enthalten. Zu diesem Betrag kommen vor Markenanmeldung eventuelle Recherchekosten sowie ggf. Anwaltsgebühren hinzu.

Wer gewinnt, wenn zwei Parteien die identischen Begriff auswählen?

Im Allgemeinen besitzt die Partei die „besseren Rechte“, die den Begriff zuerst als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eintragen ließ. Dabei entscheidet der Tag der Anmeldung. Denn mit Markeneintragung hat der Markeninhaber mit Wirkung ab dem Markenanmeldetag bei einer deutschen Marke für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das ausschließliche Recht, diesen Begriff für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen sowie ähnliche zu verwenden. FAQ zum Markenschutz sowie allgemein zum Markenrecht weiterlesen

Ausdehnung einer Basismarke nach MMA/PMMA durch internationale Registrierung einer Marke (IR-Markenschutz) bei der WIPO

Durch eine internationale Markenanmeldung können Sie internationalen Markenschutz für das Gebiet der im internationalen Gesuch angegebenen Zielstaaten erhalten. Der IR-Markenschutz entsteht zum Zeitpunkt der IR-Markenregistrierung, wobei gegebenenfalls eine 6-monatige Priorität der nationalen Basisanmeldung in Anspruch genommen werden kann.

Unsere Leistungen

  1. Zunächst prüfen wir Ihre Marke auf grundsätzliche Schutzfähigkeit.
  2. Wir erstellen eigens für Ihre Marke ein professionelles Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis für bis zu drei Klassen. Marken müssen für die Anmeldung beim Markenamt bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet sein. Einmal beanspruchte Waren und Dienstleistungen können später nicht erweitert werden. Daher ist es bei einer internationalen Registrierung (IR-Marke) besonders wichtig, dass das Waren und Dienstleistungsverzeichnis sich internationalisieren lässt.
  3. Anschließend melden wir Ihre Basis-Marke beim nationalen Markenamt sowie darauffolgend Ihre IR-Marke bei der WIPO in Ihrem Namen an (nach MMA/PMMA) und erledigen für Sie alle nötigen Korrespondenzen (gilt nicht bei Androhung einer Eintragungszurückweisung). Die Anmeldung erfolgt in bis zu drei Klassen. Sie sind Markeninhaber.
  4. Optional erhalten Sie eine Standardmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für Deutschland, die Europäische Gemeinschaft und internationale Marken mit einer Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen. Dies umfasst die quartalsweise Ermittlung identischer und ähnlicher Marken durch ein Rechercheunternehmen nebst Auswertung durch einen Anwalt. Die Überwachung ist jederzeit kündbar. Näheres regeln unsere AGB.
  5. Sofern Sie uns nach Eintragung weiterhin als Vertreter beim Markenamt wünschen, bieten wir Ihnen für unsere etwaige Folgetätigkeit günstige Konditionen an.

Nachfolgend können Sie eine kurze Anfrage starten, wir unterbreiten Ihnen sodann ein ausführliches Angebot: Ausdehnung einer Basismarke nach MMA/PMMA durch internationale Registrierung einer Marke (IR-Markenschutz) bei der WIPO weiterlesen

Formular zum EU-Markenschutz (Gemeinschaftsmarke) durch Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) in Alicante

Durch eine Markenanmeldung in Europa können Sie Markenschutz für das Gebiet der EU erhalten. Der Markenschutz entsteht zum Zeitpunkt der Markenregistrierung durch das Harmonisierungsamt rückwirkend ab dem Anmeldetag.

Unsere Leistungen

  1. Zunächst prüfen wir Ihre Marke auf grundsätzliche Schutzfähigkeit.
  2. Wir erstellen eigens für Ihre Marke ein professionelles Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis für bis zu drei Klassen. Marken müssen für die Anmeldung beim Markenamt bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet sein.
  3. Abschließend melden wir Ihre Marke beim Markenamt in Ihrem Namen an und erledigen für Sie alle nötigen Korrespondenzen (gilt nicht bei Androhung einer Eintragungszurückweisung). Die Anmeldung erfolgt in bis zu drei Klassen. Sie sind Markeninhaber.
  4. Optional erhalten Sie eine Standardmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für Deutschland, die Europäische Gemeinschaft und internationale Marken mit einer Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen. Dies umfasst die quartalsweise Ermittlung identischer und ähnlicher Marken durch ein Rechercheunternehmen nebst Auswertung durch einen Anwalt. Die Überwachung ist jederzeit kündbar. Näheres regeln unsere AGB.
  5. Sofern Sie uns nach Eintragung weiterhin als Vertreter beim Markenamt wünschen, bieten wir Ihnen für unsere etwaige Folgetätigkeit günstige Konditionen an.

Nachfolgend können Sie eine kurze Anfrage starten, wir unterbreiten Ihnen sodann ein ausführliches Angebot: Formular zum EU-Markenschutz (Gemeinschaftsmarke) durch Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) in Alicante weiterlesen