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FAQ zum Markenschutz sowie allgemein zum Markenrecht

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u. v. a. m.

Die Marke ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der Markeninhaber mit seiner Marke nahezu beliebig verfahren, also die Marke bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte „vermieten“ (lizenzieren).

Wie entsteht eine Marke?

Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Unter bestimmten Umständen kann Markenschutz durch Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich z. B. in dem Zeitpunkt, in dem der Begriff so bekannt ist, dass er „Verkehrsgeltung“ erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.

Was kostet eine Markenregistrierung?

Für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt Gebühren in Höhe von derzeit EUR 300. In dieser Gebühr ist bereits Markenschutz für 10 Jahre enthalten. Zu diesem Betrag kommen vor Markenanmeldung eventuelle Recherchekosten sowie ggf. Anwaltsgebühren hinzu.

Wer gewinnt, wenn zwei Parteien die identischen Begriff auswählen?

Im Allgemeinen besitzt die Partei die „besseren Rechte“, die den Begriff zuerst als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eintragen ließ. Dabei entscheidet der Tag der Anmeldung. Denn mit Markeneintragung hat der Markeninhaber mit Wirkung ab dem Markenanmeldetag bei einer deutschen Marke für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das ausschließliche Recht, diesen Begriff für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen sowie ähnliche zu verwenden. FAQ zum Markenschutz sowie allgemein zum Markenrecht weiterlesen

Name/ Logo oder sonstiges Zeichen als Marke anmelden sowie Kosten einer Markenanmeldung

Mit Hilfe der Formulare können Sie eine Markenanmeldung beauftragen. Im Rahmen der Markenanmeldung werden durch uns insbesondere die nachfolgenden Fragen geklärt, damit Ihre Marke rechtlich sinnvoll eingetragen werden kann:

  • Existieren absolute Schutzhindernisse (fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, beschreibende Angabe) oder sonstige Erwägungen (Veröffentlichung der Marke), die einer Markenanmeldung im Wege stehen?
  • Welche Leistungen (Waren und/oder Dienstleistungen) sollen geschützt werden?
  • Welche Markenform (Wortmarke, kombinierte Wort-/Bildmarke, Bildmarke oder sonstige Markenform) ist vorzugswürdig?
  • Wie gross ist der Schutzbereich der Marke und welche anderen Zeichen oder Leistungen sind im allgemeinen ähnlich? Ist eine Markenrecherche und ggfs. welche erforderlich?

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Markenformen (Wortmarken, Bildmarken, Farbmarken, 3D-Marken, Klangmarken, Riechmarken)

Wortmarken

Beispiel
Wörter „Pelikan“ oder „Nivea“
Personen- oder Firmennamen „Bahlsen“ oder „Dr. Oetker“
Buchstabenkombinationen „AEG“ oder „EDEKA“
Einzelbuchstaben „T“ oder „Ö“
Zahlen, ausgeschrieben oder als Ziffer „Fünfer“ oder „4711“
Buchstaben-Zahlenkombinationen „sparen24“
Wortfolgen (Slogans) „Damit fahr ich gut“ oder
„Das bin ich mir wert“

Bildmarken

Beispiel
Zweidimensionale Bilder und Abbildungen „Stern“

Wort-/Bildmarken

Beispiel
Wort-/Bildkombinationen „Coca Cola“ als ein Wort in einem Kreis

Farben (Farbmarken)

Beispiel
EinzelfarbenEinzelne Farben sind im Regelfall nicht schutzfähig „Orange“ mit bestimmter Abmischung
Farbkombinationen farbige Logos

Dreidimensionale Formen (3D-Marken)

Beispiel
Originelle Formen Parfüm-Flasche von Jean Paul Gaultier
Allgemein übliche, rein technisch bedingte und einfache Formen sind nicht als Marke schutzfähig.

Melodien und Tonfolgen (Klangmarken)

Beispiel
Erkennungsmelodie Das „Tatort“-Intro
Werbemelodie „Waschmaschinen leben länger mit Calgon“

Gerüche (Geruchsmarken)

Beispiel
Kann ein Geruch markenrechtlich ausreichend beschrieben werden, so kann er als Marke eingetragen werden. Parfüm oder Duftstoff